1.
Herr Oliver Kaczmarek Mitglied des Deutschen Bundestages MdB ist Schirmherr des Fördervereins
2.
Herr Roland Schäfer Bürgermeister der Stadt Bergkamen
ist Schirmherr des Projektes Bildungszentrum für Menschen mit Behinderungen in Tadschikistan
Von links nach rechts
Tadschikischen Botschafter, Herr Nematov Malikscho Mahmadschoewitsch
Vorstand EFA Dirk Fißmer
Oliver Kaczmarek Mitglied des Deutschen Bundestages MdB
Herr Kaczmarek schreibt bei Facebook 04.2015:
In der vergangenen Woche konnte ich vermitteln, dass Dirk Fißmer aus Bergkamen sein Projekt für ein Bildungszentrum für Menschen mit Behinderung in Tadschikistan dem tadschikischen Botschafter in Berlin vorstellen konnte. Eine gute Idee, für die ich gerne die Schirmherrschaft übernommen habe und die auch die Unterstützung des Botschafters erhalten wird!
Als Bürgermeister der Stadt Bergkamen bin ich zunächst durch
Kunstausstellungen und durch Lesungen auf Dirk Fißmer aufmerksam geworden.
Der Bitte, ihn bei seiner sozialen Arbeit zu unterstützen, kam ich vor
einigen Jahren gerne nach.
Nunmehr ist der gemeinnützige Förderverein Bildung und Entwicklung und medizinische Versorgung in Schwellenländern e.V. gegründet.
Der Sitz des Fördervereins ist Bergkamen. Die Hilfe geht
in Krisengebiete, zu Menschen, die nicht durch ein soziales Netz aufgefangen werden.
Gerne unterstütze ich diesen Förderverein in ausgesuchten Projekten als Schirmherr.
Ihr Bürgermeister
R o l a n d S c h ä f e r
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an folgenden
Kontakt:
Dirk Fißmer
Kurt- Tucholsky Straße 49
59192 Bergkamen
Handy: 015773317350
E-Mail: info@fissmer-tadschikistan.de
Bestellt als
1.Vorsitzender:
Dirk Fißmer
2.Vorsitzende:
Nigora Fißmer
4.
a) Satzung:
Die Satzung ist errichtet am 04.04.2013
5.
a) Tag der Eintragung:
10.05.2013
Wie sind ein gemeinnütziger Förderverein !
2
Die Satzung der Körperschaft Bildung und Entwicklung und medizinische Versorgung in Schwellenländern e.V. in der Fassung vom 04.04.2013 erfüllt die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51,59,60 und 61 AO.
Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke.
Förderung der Entwicklungszusammenarbeit
§ 52 Abs. 2 Satz 1 (n) 15 AO)
Behandlung der Spenden
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestädigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck ( § 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Funktion:
Kasse
Öffentlickeitsarbeit
Marketing, PR
Beschaffung von Hilfsgütern
Funktion:
Kasse
Öffentlickeitsarbeit
Dolmetscherin in den Sprachen :
Persisch
Russisch
Tadschikisch
Englisch
Deutsch
Funktion:
Schriftführerin
Marcel Bollek / Foto folgt
Conny Tschoepe
Funktion:
Fotografin
Andre Tschoepe
Christian Iding
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt:
Dirk Fißmer
Kurt- Tucholsky Straße 49
59192 Bergkamen
Handy: 01577 3317350